Für die Nutzung einer Parzelle im Gemüseselbsterntgarten  gelten folgende Konditionen

Die Kosten für die Nutzung einer Parzelle betragen pro Saison:

  • 470 € ( incl.9,5 % MwST) für eine große Parzelle ( 90 qm)
  • 250 € (incl.9,5 % MwSt) für eine kleine Parzelle ( 45 qm)

Die Parzellenvergabe für die  Saison 2024 beginnt ab dem 1.01.2024

Anmeldeverfahren

Unter Anmeldung können Sie sich unverbindlich als Interessent registrieren lassen. Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich auf einem Lageplan ab dem 1.01.2024  dann ihre gewünschte Parzelle reservieren.

Die Anmeldung wird mit der Überweisung des Saisonbeitrags verbindlich. Sie gilt jeweils für eine Saison. Mit der Überweisung erklären sie sich mit der Nutzervereinbarung einverstanden.

Nutzervereinbarung

Leistungen

  • die Rechte zur Bewirtschaftung, d.h. Pflegen und Beernten einer Parzelle, ab der Übergabe bis November, werden mit der Zahlung des Saisonbeitrages an Sie übertragen.
  • Zum Übergabetermin ( je nach Witterung Anfang bis Mitte Mai) stellen wir ihnen fertig bepflanzte Gemüseparzelle von 90 qm Größe bzw. 45 qm  mit ca. 25 verschiedenen Gemüsekulturen, Kräutern und Blumen bereit. Saat- und Pflanzgut kommen ausschließlich aus ökologischer Vermehrung bzw. Anzucht. Die frostempfindlichen Kulturen ( Gurken, Tomaten, Zucchini und Kürbis) pflanzen wir erst nachträglich, wenn die Frostgefahr vorüber ist.
  • Ein Grundsortiment an Geräten zur Pflege der Parzellen befindet sich auf dem Feld
  • Die Wassertanks für das Gießwasser werden zu den Beratungsterminen von mir  aufgefüllt.
  • Informationen rund ums Gartengeschehen bekommen sie bei den Beratungsterminen  . Diese finden wöchentlich zu festen Terminen direkt am Feld statt. Bei diesen Terminen biete ich Ihnen Jungpflanzen und Saatgut aus ökologischer Vermehrung zum Bepflanzen der abgeernteten Flächen  an.
  • Wenn Sie eine Saison im Gemüsselbsterntegarten dabei waren, haben Sie die Möglichkeit vor Neueisteigern eine Parzelle zu reservieren.

Bedingungen zur Parzellennutzung

  • Die Gemüseselbsterntegarten ist biozertifiziert und wird nach Bioland-Richtlinien. bearbeitet. Deren Einhaltung  werden jedes Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Mit der Nutzung einer Parzelle im Gemüseselbsterntegarten verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Bioland-Richtlinien, d.h. insbesondere auf den Einsatz von mineralischem Düngern und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Bei eigenen Aussaaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden ( Bei Unklarheiten bitte ich um Rücksprache).
  • Es dürfen keine baulichen Maßnahmen erstellt werden ( z.B. Parzellenabgrenzungen, Folienhäuser). Die Parzellenabgrenzung darf ausschließlich nur durch einen Trampelpfad gekennzeichnet sein.
  • Die Geräte, die  zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen im sauberen Zustand an Ihren entsprechenden Platz zurückgebracht werden.

Sonstiges

  • Für selbstmitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
  • Für Mißernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.
  • Hunde dürfen nicht mit aufs Feld gebracht werden, Sie müssen außerhalb des Feldes warten.
  • Nach einer Kontaktaufnahme und ohne weitere RückmeldungIch behalte mir vor vernachlässigte Parzellen , wenn das Beikraut kniehoch ist, komplett abzumulchen oder an andere Selbsterntegärtler zur Nutzung weiterzugeben. Im ersten Falle berechne ich eine Aufwandspauschale von 50€ für eine kleine Parzelle und 100€ für eine große Parzelle. In beiden Fällen entfällt die weitere Nutzung der Parzelle.